AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen:

DJ B-Posiitive – Christoph Rauch
Weiberfelderweg 12b
8054 Graz
E-Mail: office@dj-b-posiitive.at
Website: www.dj-b-posiitive.at

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und dem jeweiligen Vertragspartner – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.

Ein Vertragsverhältnis entsteht durch die Annahme eines schriftlichen Angebots, die Unterzeichnung eines Vertrages, eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder in Ausnahmefällen durch mündliche Zusage oder Kurznachricht.


2. Buchung und Zahlungsbedingungen

Mit verbindlicher Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 55 % der vereinbarten Gage per Überweisung zu leisten.

Der Termin gilt erst dann als fix reserviert, wenn die vereinbarte Anzahlung vollständig am angegebenen Konto eingegangen ist.

Der Restbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der vereinbarten Leistung entweder:

  • in bar oder
  • per Überweisung bis spätestens einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn

zu begleichen.


3. Voraussetzungen am Veranstaltungsort

Der Auftraggeber sorgt für:

  • einen funktionierenden Stromanschluss (220V / 16A),
  • einen stabilen und sauberen Untergrund,
  • ausreichend Platz für den Aufbau des DJ-Equipments,
  • sowie einen wettergeschützten Aufbauplatz.

Bei Veranstaltungen im Freien trägt der Auftraggeber das vollständige Witterungsrisiko und hat für einen ausreichenden Schutz vor Regen, Feuchtigkeit, direkter Sonneneinstrahlung und sonstigen Witterungseinflüssen zu sorgen.


4. Zufahrt und Aufbau

Der Auftraggeber gewährleistet eine möglichst direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort sowie einen kostenlosen Parkplatz in unmittelbarer Nähe.

Etwaige Zufahrtsgenehmigungen (z. B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder gesperrte Bereiche) sind rechtzeitig vom Auftraggeber einzuholen.

Sollte kein barrierefreier Zugang vorhanden sein oder ein längerer Transportweg notwendig werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, geeignete Hilfspersonen oder Transporthilfen bereitzustellen.


5. Verpflegung

Bei Veranstaltungen mit längerer Einsatzdauer gilt die Bereitstellung von ausreichend alkoholfreien Getränken sowie einer angemessenen Verpflegung als üblich.


6. Weisungsrecht und Sicherheit

Der Auftragnehmer ist ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber weisungsgebunden.

Anweisungen anderer Personen oder Dienstleister werden nur berücksichtigt, sofern dadurch:

  • keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt,
  • keine Sicherheitsrisiken verursacht,
  • und keine Schäden an Personen, Equipment oder Veranstaltungsort riskiert werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen abzulehnen oder einzuschränken, wenn die Sicherheit von Personen oder Equipment gefährdet ist.


7. Gebühren und Lizenzen

Eventuell anfallende Gebühren, Abgaben oder Lizenzkosten (z. B. AKM) sind vom Auftraggeber bzw. Veranstalter selbst zu prüfen und zu tragen.


8. Haftung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und professionellen Umgang mit sämtlichem eingesetzten Equipment.

Für Schäden, die durch Gäste, Veranstalter, Personal oder sonstige Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Auftraggeber im gesetzlichen Rahmen.

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eine Haftung für technische Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder äußerer Umstände – insbesondere Stromausfälle, Unwetter, behördliche Maßnahmen oder unzugängliche Veranstaltungsorte – wird ausgeschlossen.

Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Gage beschränkt.


9. Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:

  • ab verbindlicher Buchung: 55 % der vereinbarten Gage
  • ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Gage

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Stornoeingangs.

Im Falle einer Absage durch den Auftragnehmer entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall nach Möglichkeit um einen gleichwertigen Ersatz-DJ, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie.


10. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung angefertigte Bild-, Video- und Tonaufnahmen dürfen vom Auftragnehmer zu Werbe- und Präsentationszwecken verwendet werden, insbesondere für:

  • Website,
  • Social Media,
  • Printmedien,
  • Referenzen und Eigenwerbung.

Der Auftraggeber erklärt, dass er gegebenenfalls erforderliche Zustimmungen der Veranstaltungsgäste selbst einholt.

Sollte der Auftraggeber einer Veröffentlichung ausdrücklich widersprechen, ist dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bekanntzugeben.


11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Graz.